Satzbau – Korrekte Wortstellung beachten

08.11.22 Grammatik Lesedauer: 6min

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Satzbau-Definition

Ein fehlerfreier und pointierter Satzbau ist Grundvoraussetzung für die erfolgreiche Kommunikation unter Forschern und Kommilitonen. In diesem Beitrag lernst du die Grundlagen des deutschen Syntax, um deinen Schreibstil zielgerichtet an die Bedürfnisse der Wissenschaft anzupassen.

Satzbau „einfach erklärt“

Der „Satzbau“ wird in der Fachsprache auch als „Syntax“ bezeichnet und ist Grundvoraussetzung für die deutsche Sprache. Beim Satzbau geht es um die korrekte und sinngemäße Wortstellung. Jeder deutsche Satz muss aus mehreren Satzgliedern bestehen, dass er verstanden werden kann. Ist der Satzbau inkorrekt, kann es zu Verständnisproblemen kommen.

Definition: Satzbau

Der Satzbau (auch: Syntax) regelt die Stellung von Wörtern und Satzgliedern. Ein deutscher Satz muss mindestens aus einem Subjekt und Prädikat bestehen. Weitere Satzglieder sind Objekte und adverbiale Bestimmungen.

Deutsch ist eine flektierende Sprache. Das bedeutet, dass sie Wörter beugt, um sie mit grammatikalischen Informationen anzureichern und an ihre Stellung im Satzbau anzupassen. Dadurch kann ein einzelnes flektiertes Wort Aufschluss darüber geben, wie der übrige Satz beschaffen ist.¹

Zweck des Subjekts im Satzbau

Das Subjekt ist die handelnde oder erleidende Entität eines Satzes. Als Träger des Prädikats ist es für den Satzbau elementar. Subjekte sind entweder Substantive (Nomen) oder Pronomen. Auch substantivierte Verben und Adjektive (das Schwimmen, die Größe etc.) können das Subjekt eines Satzes sein. Ferner gehören dem Subjekt oft beschreibende Adjektivphrasen und Artikel an. Das Subjekt steht für gewöhnlich im Nominativ. Folglich lässt es sich durch die Frage „Wer oder was handelt?“ beziehungsweise „Wer oder was wird behandelt/erleidet etwas?“ erkennen.

Beispiel:

„Der Hund bellt.“
→ Wer oder was bellt? → Der Hund.

Beispiel:

„Der Postbote wird angebellt.“
→ Wer oder was erleidet etwas? → Der Postbote.

Das Prädikat als Teil vom Satzbau

Das Prädikat gibt Auskunft darüber, welche Handlung respektive welchen Vorgang der Satz beschreibt. Es besteht aus einem Verb und etwaigen Hilfsverben. Das Prädikat trägt die meisten grammatikalischen Informationen. Es zeigt das Tempus, die Person und den Numerus des Subjekts, das Genus Verbi und den Modus des Satzes an. Das Prädikat ist durch die Frage „Was tut/erleidet das Subjekt?“ zu erkennen.

Beispiel:

„Der Lehrer brüllt sehr laut.“
→ Was tut das Subjekt? → Es brüllt (sehr laut).

Beispiel:

„Der Schinken wird gegessen.“
→ Was erleidet das Subjekt? → Es wird gegessen.

Das Objekt zur Ergänzung des Satzbaus

Das Objekt ist jene Entität im Satzbau, auf die sich die Handlung des Subjekts auswirkt. Objekte sind nicht zwingend erforderlich, um einen grammatikalisch korrekten Satz zu bilden. Oft evoziert der Satzbau jedoch erst durch Objekte eine gehaltvolle Aussage.

Sowohl das Subjekt als auch Objekt können Betroffene einer Handlung sein. Ist das Subjekt die betroffene Entität, steht der Satz im Passiv, ist das Objekt die betroffene Entität, steht er im Aktiv. Wenn du einen Satz vom Aktiv ins Passiv umstellst, wird das Subjekt folglich zum Objekt und das Objekt zum Subjekt. Objekte können im Genitiv (Wessen Gegenstand ist betroffen?), im Dativ (Wem gilt die Handlung?) oder im Akkusativ (Wen oder was betrifft die Handlung?) stehen.

Beispiel Genitivobjekt:

„Der Bauarbeiter baut das Haus des Bürgermeisters.“
→ Wessen Haus wird gebaut? → (Das Haus) des Bürgermeisters.

Beispiel Dativobjekt:

„Sie widmen ihm eine Feier.“
→ Wem widmen sie eine Feier? → ihm.

Beispiel Akkusativobjekt:

„Der Bäcker backt eine Torte.“
→ Wen oder was backt der Bäcker? → Eine Torte.

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Satzbau eines einfachen Hauptsatzes

Wenngleich das Objekt nicht zwingend erforderlich ist, bestehen die meisten Sätze aus Subjekt, Prädikat und Objekt. In einfachen Hauptsätzen steht das Prädikat an zweiter Stelle (Verbzweitstellung). Unter bestimmten Umständen kann es auch an erster oder letzter Stelle stehen. Die Position des Prädikats ist maßgebend für den übrigen Satzbau.

Beispiel:

Falsch: „Zum Stürmer er schießt den Ball.“
Richtig: „Er schießt den Ball zum Stürmer.“

Ausnahmen beim Satzbau – Infinite Verbformen

Infinite Verbformen sind Verben im Infinitiv oder im Partizip II. Sie stehen immer am Ende des Satzes. In der Regel treten infinite Verben zusammen mit einem gebeugten Hilfsverb auf, das im Satzbau die Verbzweitstellung übernimmt. Das Prädikat besteht, über den Satz verteilt, sowohl aus dem Hilfs- als auch aus dem infiniten Vollverb.

Beispiel:

Falsch: „Das Eichhörnchen hat verspeist die Nuss.“
Richtig: „Das Eichhörnchen hat die Nuss verspeist.“

Je länger ein Satz ausfällt, desto schwieriger fällt es Lesern, eine Verbletztstellung nachzuvollziehen. Bemühe dich im Satzbau also darum, das Prädikat möglichst früh ins Spiel zu bringen. So erfahren Leser nicht erst am Ende des Satzes, was du ihnen mitteilen möchtest.

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Satzbau eines Nebensatzes

Nebensätze, die durch eine unterordnende Konjunktion (da, wenn, weil, obgleich, damit etc.) eingeleitet werden, nutzen die Verbletztstellung.

Beispiel:

Falsch: „Niemand versteht den Lehrer, obwohl er spricht sehr deutlich.“
Richtig: „Niemand versteht den Lehrer, obwohl er sehr deutlich spricht.“

Werden Nebensätze hingegen durch eine nebenordnende Konjunktion (und, aber, oder etc.) eingeleitet, steht das Verb an zweiter Stelle.

Beispiel:

Falsch: „Wir gehen morgen ins Freibad oder im Garten wir grillen.“
Richtig: „Wir gehen morgen ins Freibad oder (wir) grillen im Garten.“

Satzbau einer Fragestellung

Der Satzbau von Fragesätzen kann sowohl über eine Verberst- als auch über eine Verbzweit- oder Verbletztstellung verfügen. Eine Frage mit Verberststellung impliziert, dass der zu erfragende Sachverhalt bisher nicht zur Debatte stand, während eine Frage mit Verbzweit- oder Verbletztstellung hinterfragt, ob ein Sachverhalt tatsächlich der Wahrheit entspricht. Zusätzlich besteht die Verbzweitstellung bei Fragen, die mit einem Fragewort beginnen.

Beispiel Frage mit Verberststellung:

Falsch: „Du mit mir ins Kino morgen gehst?“
Richtig: „Gehst du morgen mit mir ins Kino?“

Beispiel Frage mit Verbzweitstellung:

Richtig: „Du gehst morgen mit mir ins Kino?“
Richtig: „Wann gehen wir morgen ins Kino?“

Beispiel Frage mit Verbletztstellung:

Richtig: „Wir werden morgen ins Kino gehen?“

Adverbien und ihre Stellung im Satzbau

Adverbien beschreiben die Art und Weise, mit der ein Vorgang stattfindet, seinen Zeitraum und seine Bedingungen. Adverbiale Bestimmungen sind daher Satzglieder, die das Prädikat näher definieren. Gebundene adverbiale Bestimmungen werden von anderen Satzgliedern gefordert, während ungebundene adverbiale Bestimmungen den Satz um optionale Informationen ergänzen.

Adverbiale Bestimmungen sind nicht darauf festgelegt, an einer bestimmten Stelle im Satzbau platziert zu werden. Liegen jedoch mehrere adverbiale Bestimmungen vor, werden zuerst temporale, dann kausale, dann modale und schließlich lokale adverbiale Bestimmungen genannt.²

1. Beispiel:

Falsch: „Es war.“ (gebundene adverbiale Bestimmung gefordert)
Richtig: „Es war einmal vor langer Zeit in einem weit entfernten Königreich.“

2. Beispiel:

Falsch: „Das Ungeheuer wohnte im Märchenland seit Jahrtausenden.“
Richtig: „Das Ungeheuer wohnte seit Jahrtausenden im Märchenland.“

3. Beispiel:

Falsch: „Der Frosch fängt im Sumpf unter widrigsten Bedingungen, da er hungrig ist, gerade Insekten.“
Richtig: „Der Frosch fängt gerade, da er hungrig ist, unter widrigsten Bedingungen im Sumpf Insekten.“

Häufig gestellte Fragen

Das Subjekt ist die handelnde Entität eines Satzes. Jeder vollwertige Satz verfügt über ein Subjekt, das eine Handlung vollzieht/erleidet.

Ein vollwertiger deutscher Satz besteht mindestens aus einem Subjekt und einem Prädikat. Er muss die Fragen beantworten, wer oder was eine Handlung vollzieht und worin diese Handlung besteht.

Objekte sind all jene Entitäten im Satzbau, die das Ziel der Handlung des Subjekts sind. Sie können im Genitiv, Dativ oder Akkusativ stehen.

Adverbiale Bestimmungen sind Phrasen im Satzbau, die Auskunft darüber geben, wann, warum, wie und/oder wo die Handlung (das Prädikat) stattfindet.

Der deutsche Satzbau schreibt vor, dass zuerst temporale, dann kausale, dann modale und schließlich lokale adverbiale Bestimmungen zu nennen sind.

Quellen

¹ Universität Frankfurt: Syntax, o.D. [online] https://titus.fkidg1.uni-frankfurt.de/personal/manana/Allgem/all07.pdf (abgerufen am 02.11.2022)

² Hoffmann L.: Deutsche Syntax Ansichten und Aussichten, 1991 [online] https://ids-pub.bsz-bw.de/frontdoor/deliver/index/docId/8688/file/IDS_Jahrbuch_1991_Deutsche_Syntax_1992.pdf (abgerufen am 02.11.2022)